Die objektiv marktgerechte Werteinschätzung einer Immobilie, als Grundlage für Entscheidungen zum Kauf oder Verkauf, zur Beleihung oder sonstige Vermögensdispositionen, ist von grundsätzlicher Bedeutung.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ermittle ich Verkehrswertgutachten (Marktwert) von Immobilien und bebauten und unbebauten Grundstücken. Ich bin darauf vereidigt, meine Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Ziel und Gegenstand einer Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke ist die Feststellung und Begründung des Verkehrswertes nach § 194 Baugesetzbuch.